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IT-Grundschutz nach BSI. Informationssicherheit auf anerkanntem Niveau.

Auftraggeber verlangen Nachweise, die Datenschutz-Grundverordnung fordert Maßnahmen nach dem Stand der Technik, und ein Ausfall der IT legt den Betrieb still. Der IT-Grundschutz des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik ist der etablierte Maßstab, an dem sich Informationssicherheit in Deutschland messen lässt. Ich mache ihn für mittelständische Betriebe umsetzbar.

  • Ohne Aufbau eines Managementsystems
  • Auf Grundlage der BSI-Prüffragen
  • Erstgespräch ohne Kosten

Das BSI als Maßstab

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik ist die nationale Cyber-Sicherheitsbehörde. Der von ihm herausgegebene IT-Grundschutz gilt in Deutschland als anerkannter Stand der Technik – von der Einzelkanzlei bis zum Konzern.

Die Unterlagen des BSI sind frei verfügbar. Aufwand entsteht nicht beim Zugang, sondern bei der belastbaren Bestandsaufnahme und der Umsetzung im laufenden Betrieb.

Was ist das?

Sicherheit, die sich belegen lässt.

IT-Grundschutz ist kein Produkt, sondern ein strukturiertes Vorgehen: Der tatsächliche Zustand der IT wird erhoben, mit anerkannten Anforderungen abgeglichen und die festgestellten Lücken werden nach Dringlichkeit geschlossen.

Der Umfang richtet sich nach Größe und Komplexität des Betriebs. Ein Handwerksunternehmen mit acht Arbeitsplätzen unterliegt anderen Anforderungen als eine Behörde – entscheidend ist, die für den eigenen Betrieb geltenden zu kennen und nachweisbar umzusetzen.

Anerkannt

Der Maßstab einer Bundesbehörde – keine Auslegung eines einzelnen Dienstleisters.

Verhältnismäßig

Der Anforderungsumfang skaliert mit Größe und Risikoexposition des Betriebs.

Dokumentiert

Am Ende steht eine Dokumentation des erreichten Stands, die Dritten vorgelegt werden kann.

Stufenweise

Zuerst die Basis-Absicherung, danach die Vertiefung – in planbaren Abschnitten.

Der Anlass

Warum das Thema auch kleinere Betriebe erreicht.

Informationssicherheit ist längst keine freiwillige Übung größerer Unternehmen mehr. Vier Entwicklungen bringen das Thema derzeit auch in mittelständische Betriebe.

Anforderungen aus der Lieferkette

Der häufigste Anlass – und der, der am schnellsten konkret wird.

  • Rund 29.500 Einrichtungen sind in Deutschland nach NIS-2 reguliert
  • Zu deren Pflichten zählt die Sicherheit der Lieferkette
  • Anforderungen werden vertraglich an Zulieferer weitergegeben

Vorgaben der DSGVO

Sie gelten unabhängig von Betriebsgröße und Branche.

  • Artikel 32 verlangt Maßnahmen nach dem Stand der Technik
  • Wer personenbezogene Daten verarbeitet, ist betroffen
  • Der IT-Grundschutz ist ein anerkannter Maßstab dafür

Verantwortung der Geschäftsleitung

Informationssicherheit ist Leitungsaufgabe, nicht IT-Detail.

  • Bei regulierten Einrichtungen liegt die Verantwortung ausdrücklich bei der Geschäftsleitung
  • Delegieren lässt sich die Umsetzung, nicht die Aufsicht
  • Eine belastbare Dokumentation ist der Beleg dafür

Das betriebliche Risiko

Der Grund, der unabhängig von jeder Vorschrift gilt.

  • Ein verschlüsselter Server legt Aufträge und Abrechnung still
  • Wiederherstellung ohne geprüfte Sicherung ist Glückssache
  • Vorbeugung kostet einen Bruchteil des Ausfalls

Angaben zu NIS-2 nach Veröffentlichung des BSI, Stand August 2026.

Der Einstieg

WiBA – Weg in die Basis-Absicherung.

Für Einrichtungen ohne eigene Sicherheitsorganisation hat das BSI einen eigenen Einstieg geschaffen: Prüffragen, gebündelt in themenspezifischen Checklisten, anwendbar auch ohne vertiefte Kenntnis der Methodik.

Prüffragen statt Regelwerk

Konkrete Fragen zu den Themen mit der höchsten Priorität.

  • Verständlich formuliert, nach Themen gegliedert
  • Ergebnis ist eine belastbare Liste offener Punkte
  • Nachvollziehbar auch für die Geschäftsleitung

Ohne Managementsystem

Ein ISMS – ein dauerhaft betriebenes Managementsystem für Informationssicherheit – ist für den Anfang nicht nötig.

  • Kein eigenes Rollen- und Prozessgerüst erforderlich
  • Keine Zertifizierungspflicht
  • Aufwand bleibt für den Betrieb tragbar

Anschlussfähig

Der Einstieg ist auf die weiteren Stufen ausgelegt.

  • Nahtloser Übergang in die vollständige Basis-Absicherung
  • Spätere Zertifizierung bleibt möglich
  • Die Checklisten werden Bestandteil von Grundschutz++

Die Unterlagen selbst sind kostenfrei

Sämtliche WiBA-Dokumente stellt das BSI frei zum Download bereit – Checklisten, Vorgehensweise und ein Auswertungswerkzeug. Betriebe mit eigenen Kapazitäten können damit selbstständig arbeiten; ich nenne Ihnen gerne den Einstiegspunkt. Mein Angebot richtet sich an Unternehmen, die den Aufwand im Tagesgeschäft nicht abbilden können oder die die Antworten fachlich eingeordnet und die Lücken anschließend geschlossen haben möchten.

Meine Leistungen

Drei Stufen – aufeinander aufbauend.

Bewusst ohne Preisliste: Der Aufwand hängt von Anzahl der Arbeitsplätze, Serverlandschaft und Standorten ab. Diese Größen lassen sich vorab klären – Sie erhalten anschließend ein belastbares Angebot statt einer pauschalen Schätzung.

Bestandsaufnahme Feststellen, wo Ihr Betrieb steht
Einmalig · in der Regel ein Tag vor Ort
Bestandsaufnahme anfragen
  • Aufnahme der IT-Landschaft
  • Durchgang der BSI-Prüffragen
  • Bewertung nach Risiko und Aufwand
  • Maßnahmenliste mit Priorisierung
  • Besprechung der Ergebnisse
Laufende Betreuung Den erreichten Stand halten
Jährlich wiederkehrend
Betreuung anfragen
  • Jährliche Wiederholungsprüfung
  • Fortschreibung der Dokumentation
  • Anpassung bei Änderungen der IT-Landschaft
  • Begleitung des Übergangs auf Grundschutz++
  • Ansprechpartner bei Rückfragen Dritter
Aktuelle Entwicklung

Grundschutz++ löst das Kompendium ab.

Das BSI stellt den IT-Grundschutz derzeit grundlegend um. Wer jetzt einsteigt, sollte den Zeitplan kennen – und wissen, dass die geleistete Vorarbeit bestehen bleibt.

1. April 2026

Beginn der Pilotierungsphase. Grundschutz++ wird in der Praxis erprobt.

27. Oktober 2026

Veröffentlichung auf der it-sa, der deutschen Fachmesse für IT-Sicherheit.

1. Januar 2027

Zertifizierungsanträge nach ISO 27001 auf Basis von Grundschutz++ möglich.

Ab 2027

Internationalisierung des Regelwerks ist vorgesehen.

Was sich ändert

Grundschutz++ ist durchgängig prozessorientiert aufgebaut: Jede Anforderung wird als Regel in einem standardisierten, maschinenlesbaren Format erfasst und damit automatisierbar. Die bisherigen Absicherungsstufen – Basis, Standard und erhöhter Schutzbedarf – werden durch flexible Leistungszahlen mit dynamischen Schwellwerten abgelöst.

Warum ein Beginn heute sinnvoll bleibt

Die Umstellung entwertet die geleistete Arbeit nicht. Nach Angaben des BSI haben sich die mit WiBA erprobten Checklisten in der Praxis bewährt und werden fester Bestandteil des neuen IT-Grundschutzes. Wer heute die Basis-Absicherung herstellt, beginnt beim Wechsel nicht von vorn, sondern setzt auf der vorhandenen Grundlage auf.

Stand dieser Angaben: August 2026, nach den Veröffentlichungen des BSI. Termine können sich verschieben; ich halte die Seite aktuell.

Hinweis

Zwei Punkte stehen fast immer auf der Liste.

Bei der Bestandsaufnahme fallen zwei Themen regelmäßig auf: fehlende oder nie geprüfte Datensicherungen und Arbeitsplätze ohne verlässliches Update-Management. Für beides bestehen bei mir ausgearbeitete Angebote – die Nutzung ist freigestellt, erspart Ihnen aber die gesonderte Suche.

Der erste Schritt

Verschaffen Sie sich Klarheit über Ihre IT.

Teilen Sie mir mit, wie viele Arbeitsplätze und Server im Betrieb sind. Sie erhalten eine fachliche Ersteinschätzung – auch dann, wenn sich daraus kein Handlungsbedarf ergibt.